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Alte Universitätsstraße 19
55116 Mainz – Germany
Tel.: +49/6131 / 3 93 93 60
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1746 VI 17 Interimskonvention (betr. mutuelle Hilfe) von München
Bayern, Oesterreich |
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Böheimb Feinden allschon beÿ errichtung der
Füessener Friedens-Præliminarien zum
grund der aussöhnung geleget, undt alß
condition sine quâ non ausbedungen
worden, alßo wirdt dieße Trennungs-zusage
hiermit nochmahlen erneuert und widerhohlet.
Articulus Octavus
Nachdeme der Reichs-Schluß vom Sibenzehenden
Decembris 1745 ausdrücklich vermag, daß
zu Behauptung gemeiner Sicherheit undt ohne
zu jemands Beleidigung den mindesten anlaß
zugeben, die armatura wenigstens ad
Triplum ohngesaumbt her- undt in marsch-
fertigen undt dienstbahren Standt, zu bedeck-
ung derer der gefahr unterworffener undt
ausgesezter Reichs - Landen gestellet und mit
aller forderlichen requisitis versehen werden
solle. Alß versprechen Ihro Churfürstl[iche] Durchl[auch]t
in Baÿern, so baldt die beede Löbl[iche] Craiße
Francken undt Schwaben oder auch einer aus
Ihnen, ohnerwahrtet eines weitheren Reichs-
Schlusses, Ihre Craißmannschafft an des Reichs-
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